Definition Kennzeichen internationaler und fremdsprachiger Studiengänge

Internationale Studiengänge

Ein internationaler Studiengang muss

  • einen mindestens 40-prozentigen Anteil fremdsprachiger Pflicht-Lehrveranstaltungen aufweisen, die nicht nur die Umgangs-, sondern auch die Fachsprache vermitteln, oder
  • mindestens zwei obligatorische Auslandssemester vorsehen, oder
  • mit einem double oder joint degree mit einer ausländischen Hochschule abschließen, oder
  • auf einem Curriculum beruhen, das mit einem oder mehreren ausländischen Partnern abgestimmt ist und über den in EU-Mobilitätsprogrammen vorgesehenen Umfang hinausgeht.

Fremdsprachige Studiengänge

Ein fremdsprachiger Studiengang muss

  • mindestens das gesamte Pflichtcurriculum in der Fremdsprache aufweisen, und
  • das fremdsprachige Pflichtcurriculum muss mit der Regelmäßigkeit angeboten werden, dass ein Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann, und
  • alle Prüfungen der Pflicht-Lehrveranstaltungen und die Abschlussprüfung (sowohl die Abschlussarbeit als auch die mündliche Abschlussprüfung sofern diese in einem Studiengang existiert) müssen in der Fremdsprache möglich sein.